Inobhutnahme/Clearing

 

Wir nehmen auch Jugendliche auf, deren Hilfebedarf noch ungeklärt ist. Die Einrichtung ist nach §42 SGB VIII anerkannt und kann eine Inobhutnahme und ein Clearingverfahren durchführen. Wir sind auf spontane Aufnahmen – je nach Platzkapazität vorbereitet. Nach telefonischer Anfrage eines Jugendamtes kann die Aufnahme eines Jugendlichen noch am selben Tag erfolgen.

 

Dabei ist darauf zu achten, dass vor dem ersten Kontakt des Jugendlichen mit der Gruppe eine medizinische Untersuchung und Erstversorgung erfolgt.

Für das Clearingverfahren

  • Medizinische Abklärung und Versorgung
  • Klärung familiärer und soziokultureller Hintergründe (Identität, Herkunft,
    Fluchtgeschichte, Verbleib der Eltern, Geschwister und anderer Angehöriger)
  • Klärung der Vormundschaft
  • Klärung von Anzeichen einer traumatischen Belastung
  • Unterstützung beim Erlangen eines Aufenthaltsstatus

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